Abgemilderte Sanierungspflicht: Eine detaillierte Analyse

von | Dez 31, 2023 | News, Sanierungspflicht | 0 Kommentare

Die EU hat kürzlich eine allgemeine Sanierungspflicht für Gebäude eingeführt, die jedoch im Vergleich zu den befürchteten Zwangssanierungen deutlich abgemildert wurde. Diese Maßnahme wurde nicht nur aufgrund von Habecks kontrovers diskutiertem „Heizhammer“ ergriffen, sondern auch als Teil des Bestrebens, neue Gebäude bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Jetzt können Eigenheimbesitzer aufatmen. Unsere Kunden Wissen schon sei mehreren Monaten, dass das Gesetz nicht so kommt, wie es in den Medien beworben wurde. Lies weiter.

Übersicht abgemilderte Sanierungspflicht

Abgemilderte Sanierungspflicht - das kommt auf Immobilienbesitzer zu

Wie sollte das Gesetz vor der Einigung aussehen?

– ab 2030 sollten alle neuen Gebäude klimaneutral sein

– bis 2050 sollte der ganze Gebäudebestand klimaneutral sein

– Gebäude in öffentlicher Hand sollten bereits ab 2028 Klimaneutral sein

Was kommt jetzt auf Eigenheimbesitzer zu? Hier eine kurze zusammenfassung:

  1. Nur die allgemeine Vorgabe bleibt: durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um mind. 16 Prozent, bis 2035 um 22 Prozent zu senken
  2. Heizungen mit fossilen Brennstoffen sollen bis 2040 ersetzt werden
  3. keine Förderung ab 2025 für Gas- und Öl-Heizungen

Die abgemilderte Sanierungspflicht zielt darauf ab, den Spagat zwischen Umweltschutz und den berechtigten Bedenken der Immobilienbesitzer zu schaffen. Der Fokus liegt auf effizienten Maßnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung fördern, ohne die Eigentümer übermäßig zu belasten.

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